I. Bezahlung
Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 15% (30% bei Spezialreisen/Expeditionen) des vereinbarten Reisepreises zu leisten. Der Reisepreis wird bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, wird der Reisepreis sofort fällig, sofern die Reise nicht auf Grund von Nichterreichen einer für diese Reise in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden muss.
Southern Cross Tours & Expeditions arbeitet auf Basis des brasilianischen Reiserecht das nicht in allen Punkten dem deutschen und europäischen Reiserecht entspricht. Auf Wunsch kann jedoch für Inkassozwecke ein deutscher Vermittler eingeschaltet werden und gegen einen Aufpreis von 8% des vereinbarten Reisepreises ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB ausgestellt werden.
II. Leistungs - und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Southern Cross Tours & Expeditions nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu beachten ist hierbei, dass Abenteuer- und Erlebnisreisen oder Reisen mit Expeditionscharakter besonderen Kriterien unterliegen. Je nach Reiseziel und örtlichen Gegebenheiten können z.B. kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen, Unterkünften etc notwendig werden.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Southern Cross Tours & Expeditions ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen frühest möglich zu informieren.
Southern Cross Tours & Expeditions behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der die Reise betreffenden geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10%, oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Southern Cross Tours & Expeditions in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Southern Cross Tours & Expeditions über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Southern Cross Tours & Expeditions geltend zu machen.
III. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Southern Cross Tours & Expeditions.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Southern Cross Tours & Expeditions Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Anstelle einer konkret berechneten Rücktrittentschädigung kann Southern Cross Tours & Expeditions folgende Rücktrittentschädigung pauschaliert geltend machen:
Rücktritt bis zum 43. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises Rücktritt ab 42. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises Rücktritt ab 30. Tag bis 21. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises Rücktritt ab 20. Tag bis 16. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises Rücktritt ab 15. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung durch Ihr Reisebüro.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Southern Cross Tours & Expeditions kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde gegenüber Southern Cross Tours & Expeditions als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt eventuell entstandenen Mehrkosten.
Anzahlungen oder Direkte Auslagen die durch Anzahlungen abgedeckt wurden, sind nicht erstattungsfähig.
IV. Haftungsausschluss und besondere Risiken
Bei sämtlichen Trekking-Touren, Expeditionen und Reisen in strukturschwache Gebiete ist zu beachten, dass gerade dort ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, das auch durch Umsicht und Fürsorge nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. In abgelegenen Regionen sind Rettungsmöglichkeiten oder medizinische Behandlung oft nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Von jedem Teilnehmer wird Eigenverantwortung in Zusammenhang mit einer guten Vorbereitung und ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft erwartet. Der Teilnehmer muss sich im Rahmen seiner Vorbereitungen mit den Anforderungen der von ihm gebuchten Reise auseinandersetzen. Die Teilnahme an unseren Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Eine entsprechende Haftungsabtretungserklärung (Waiver) ist vom Kunden für solche Touren vor Reiseantritt zu unterschreiben und Southern Cross Tours & Expeditionen zu übermitteln.